31. Juli 2010
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Abhängig von den regionalen Usancen für private Immobilienmaklergeschäft, wird die Provision
  • zwischen Käufer und Verkäufer geteilt (häufig zu gleichen Teilen),
  • ausschließlich vom Verkäufer getragen oder
  • ausschließlich vom Käufer getragen (beispielsweise in Schleswig-Holstein).

Die Provision des Verkäufers wird in der Branche als Innen-Provision, die des Käufers als Außen-Provision bezeichnet. Eine vollständige Innen-Provision hat die Vorteile, dass

  • die Immobilie ohne zusätzliche Maklerprovision für den Käufer angeboten werden kann (also faktisch im Kaufpreis berücksichigt ist) und
  • der Käufer insofern im Rahmen der Immobilienfinanzierung geringere schwer fremdfinanzierbare Erwerbsnebenkosten hat.
In seltenen Fällen wird zwischen Verkäufer und Makler eine Mehrerlösvereinbarung getroffen. Hierbei wird neben einer Provision zusätzlich bei Überschreitung eines bestimmten Kaufpreises der Mehrerlös zwischen Makler und Verkäufer nach einem bestimmten vorher vereinbartem Muster aufgeteilt.

Besonderheiten bei Wohnimmobilien

Derjenige darf keine Provision für die Vermittlung von Wohnraum vom Mieter verlangen, der zum Zeitpunkt des Vertrages Eigentümer, Verwalter oder Mieter der Mietsache ist oder mit diesem wirtschaftlich verbunden ist. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen ist die Höhe der Provision auf das zweifache der monatlichen Nettokaltmiete begrenzt.

Maklerprovision im notariellen Kaufvertrag

Makler sichern ihre Rechte auf Courtage gerne über Notare im Kaufvertrag ab. Manchmal sogar mit dem Passus, dass der Käufer sich bei Nichtzahlung der Courtage der sofortigen Zwangsvollstreckung seines Vermögens unterwirft. Obwohl der Notar natürlich unparteisch ist, legt er einen Erstentwurf vor. Käufer von Immobilien sollten beachten, dass die Erwähnung des Maklers und dessen Provision im notariellen Kaufvertrag eine Erhöhung der notariellen Beurkundungsgebühr nach sich zieht. Wenn nur der Käufer eine Maklergebühr leisten muss, erhöht sich damit auch der grunderwerbssteuerpflichtige Gebäudewert. Beispiel: Immobilie = 200.000 Euro, Makler = 10.000 Euro, grunderwerbsteuerpflichtig (z.Z. 3,5%) daher 210.000 Euro. Da notarielle Kaufverträge grundsätzlich den Willen der beteiligten Parteien, also Käufer und Verkäufer widerspiegeln sollen, wird jeder Notar auf Wunsch der Beteiligten diesen Passus streichen.

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Situation in Österreich

Auch in Österreich ist die Courtage im Regelfall erst nach erfolgreichen Abschluss eines Verkaufs-, Miet- oder Pachtvertrages fällig. Ausnahmen gibt es beim Alleinvermittlungsauftrag.

Die Vermittlungsprovision für den Verkauf von Immobilien beträgt regelmäßig:

  • Wert bis EUR 36.336 je 4 %
  • von EUR 36.336 bis EUR 48.448 = je EUR 1.453
  • Wert ab EUR 48.448 je 3 %

Bei Vermittlung von Haupt- und Untermietverträgen über Geschäftsräume oder Wohnungen, sind folgende Vermittlungsprovisionen üblich:

  • Vermittlung von unbefristeten Vermietungsverträgen (Höchstbetrag): 3 Bruttomonatsmieten
  • Vermittlung von befristeten Vermietungsverträgen (Höchstbeträge):
    • Vermieter: 3 Bruttomonatsmieten (allefalls plus 5 % für besondere Abgeltungen gem. § 22)
    • Mieter:
      • Frist weniger als 2 Jahre: 1 Bruttomonatsmiete
      • Frist zwischen 2 und 3 Jahre: 2 Bruttomonatsmieten
      • Frist über 3 Jahr: 3 Bruttomonatsmieten

Darüber hinaus gibt es Ergänzungsprovisionen bei Verlängerung von befristeten Mietverhältnissen. Immobilienvermittlungsprovisionen sind umsatzsteuerpflichtig.

     
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Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Immobilienmakler aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.