Regiertes WohnenGesetz. Was die neue Bundesregierung im Wohnrecht verändern will. |
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Zwei Entscheidungen
des Obersten Gerichtshofs zur Anwendung des Konsumentenschutzgesetzes
auch im Mietrecht haben heftige Kontroversen über die Verteilung
von Erhaltungspflichten zwischen Mietern und Vermietern sowohl während
der Dauer des Mietvertrags als auch bei der Beendigung ausgelöst. In welche
Richtung eine neue Regelung gehen soll, ist jedoch noch nicht klar.Eile ist geboten bei der Frage, wer die Kosten des ab 1.1.2009 generell erforderlichen
Energieausweises tragen soll. Für das Mietrecht zeichnet sich eine
Belastung der Eigentümer ab, sollen doch diese nur die Möglichkeit bekommen,
die Kosten in der Hauptmietzinsabrechnung als Ausgabe
auszuweisen, nicht aber an die Mieter weiterzuverrechnen. |
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Keine guten Nachrichten bringt das Regierungsprogramm
für Immobilienmakler: Es steht ein neuerlicher Anlauf bevor,
die Höchstprovisionen bei noch zu bestimmenden Wohnungsmietverträgen
von drei auf zwei Monatsmieten zu reduzieren.
Im Ergebnis konnten sich die Verhandler somit nur auf einige
wenige kosmetische Eingriffe einigen. Glaubt man dem
Regierungsprogramm, kann sich somit die Immobilienwirtschaft
auf stabile Rahmenbedingungen einstellen.
Quelle: Mag. Thomas In der Maur ist Immobilienexperte der Anwaltskanzlei Höhne, In der Maur & Partner in Wien |
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